Nationale Berichterstattung an die EU Berichte über (a) die Veterinärkontrollen von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen an den Grenzkontrollstellen der Gemeinschaft, (b) die verstärkten amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs, (c) die Überprüfung von Fischereierzeugnissen aus Albanien, (d) Sofortmaßnahmen für aus Indien eingeführte Sendungen mit zum menschlichen Verzehr bestimmten Aquakulturerzeugnissen, (e) die Überprüfung von Zuchtfischereierzeugnissen aus Indonesien, (f) die Qualität von Guarkernmehl in importierten Futter-und Lebensmitteln aus Indien, (g) die Überprüfung von Fleisch- und Fleischerzeugnissen von Equiden aus Mexiko, (h) Melamin-Rückstände in eingeführter Milch bzw. Milcherzeugnissen aus China, (i) das Vorkommen von Aflatoxinen in bestimmten Lebensmitteln aus Drittländern, (j) das Vorkommen von Ochratoxin A in ausgewählten Lebensmitteln, (k) das Vorkommen von Fusarientoxinen in bestimm ten Lebensmitteln, (l) den Gehalt an Nitrat in Spinat, Rucola und anderen Salaten, (m) die Überprüfung des Ethylcarbamatgehalts in Steinobstbränden und Steinobsttrestern, (n) Furan-Monitoring in Lebensmitteln, (o) die Ergebnisse der Lebensmittel-Kontrollen gemäß Bestrahlungsverordnung, (p) die Kontrolle von Lebensmitteln aus Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl und (q) die Kontrolle der Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China bzw. die Sonderverwaltungsregion Hongkong (China) ist. Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP) und Einfuhrüberwachungsplan (EÜP) Der Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) ist ein Programm zur Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinsichtlich des Vorhandenseins von Rückständen gesundheitlich unerwünschter Stoffe. Er umfasst verschiedene Produktionsstufen, von den Tierbeständen bis hin zu Betrieben, die Primärerzeugnisse gewinnen oder verarbeiten. Den NRKP gibt es seit 1989. Die Programmplanung und die Durchführungskontrollen erfolgen in der Europäischen Union nach einheitlich festgelegten Maßstäben. Nach Anhang II Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 haben die Mitgliedstaaten Sendungen von Erzeugnissen, die zur Einfuhr vorgestellt werden, einem Überwachungsplan zu unterziehen. Demnach werden Kontrollen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Staaten seit 2004 nach einem bundeseinheitlichen Einfuhrrückstandskontrollplan und seit 2010 nach einem Einfuhrüberwachungsplan (EÜP) durchgeführt. Die Prüfung der Sendungen und die Probenahmen erfolgen an den Grenzkontrollstellen.